Präambel

In der Dokumentenhierachie steht die Satzung des VfL Winz-Baak an höchster Stelle. Aus ihr ist die Geschäftsordnung des Hauptvereins abgeleitet, und es können einzelne Abteilungen über die allgemeingültige Geschäftsordnung hinaus weitere ergänzende Regelungen treffen. Diese dürfen den Grundsätzen der allgemeinen Geschäftsordnung und Satzung nicht widersprechen. Beschlossen werden diese Regelungen durch die Abteilungsleitung der Tischtennisabteilung (TT-Abteilung), genehmigt durch den Vorstand des Hauptvereins und veröffentlicht und gültig gesetzt durch die Leitung der TT-Abteilung.

Beiträge und Zuschläge

Die Tischtennis-Abteilung orientiert sich grundsätzlich an den allgemeinen Regelungen zum Mitgliedsbeitrag. Abweichend davon gelten folgende Besonderheiten:

Beiträge

Ab dem 18. Lebensjahr wird unabhängig von Ausbildung, Studium o. Ä. der volle Mitgliedsbeitrag erhoben. Für aktive Mitglieder wird zusätzlich ein Aktiv-Zuschlag erhoben. ###Aktiv-Zuschlag

Der Aktiv-Zuschlag dient dazu, die zusätzlichen Kosten des Trainings- und Wettkampfbetriebs fair auf diejenigen Mitglieder zu verteilen, die dieses Angebot regelmäßig nutzen.

Als aktiv gilt, wer regelmäßig am Training teilnimmt oder eigenständig an Wettkämpfen mitwirkt.
Der Zuschlag beträgt:

30 EUR halbjährlich für Jugendliche
20 EUR halbjährlich für Erwachsene

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt halbjährlich zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag.

Hintergrund und Verwendung

Im aktiven Spielbetrieb entstehen laufende zusätzliche Kosten, insbesondere für:

Spiel- und Trainingsmaterialien (Bälle, Netze, Tische sowie Wartung und Ersatz)
Verbandsabgaben und Meldegebühren
Trainer- und Übungsleitervergütungen
Organisation und Betreuung des Wettkampfbetriebs
Allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten

Weitere Regelungen

Die Höhe des Aktiv-Zuschlags wird von der Abteilungsleitung festgelegt und kann bei Bedarf angepasst werden.
Da diese Aufwendungen unmittelbar durch die aktive Nutzung entstehen, ist der Zuschlag aus Sicht der Abteilung sachgerecht und fair.
Alle Regelungen werden sozialverträglich angewendet. Bei Fragen oder individuellen Anliegen steht die Abteilungsleitung jederzeit zur Verfügung.

Fahrtkosten

Mannschaften, die über unseren Bezirk „Mittleres Ruhrgebiet“ hinaus Auswärtsspiele haben, möchten wir bei diesen Auswärtsfahrten finanziell unterstützen.

Regelungen im Erwachsenen-Bereich für alle Mannschaften

Mannschaften, die in der Verbandsliga spielen, erhalten 1.000 EUR pro Saison. Mannschaften, die in der Landesliga spielen, erhalten 600 EUR pro Saison.

Regelungen im Jugend-Bereich

Der Fahrer zu auswärtigen Jugendspielen erhält grundsätzlich 0,30 EUR pro Kilometer. Es werden die Kosten für 1 Fahrzeug berücksichtigt. Für Ranglisten und Bezirks- / NRW-Meisterschaften werden Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer erstattet. Die Abrechnung erfolgt jeweils pro Halbjahr.

Jugendtraining

Die Größe unserer Jugendabteilung und auch das Leistungsniveau erfordern ein entsprechendes Trainingsangebot. Unsere Jugendtrainer*innen sind das Rückgrat unserer Jugendabteilung und damit langfristig die Zukunft unseres Vereins. Gemäß unserer Philosophie, keine Plattform für außenstehende Trainer zum “Geldverdienen” anzubieten, bieten wir unseren zum teils noch Jugendspielern oder jungen Erwachsenen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, Möglichkeiten zur Trainingsgestaltung und sich aktiv in den Trainingsbetrieb einbringen zu können an. Es geht bei diesem Grundsatz vielmehr um die Unterstützung der Abteilung.

Selbstverständlich werden hierzu Trainergelder entrichtet. Ab der Saison 2025 / 2026 gibt es neue Regelungen:
Pro Trainer werden für die komplette Saison 400 EUR p.a. bezahlt. Darüber hinaus wird die Betreuung von Meisterschaftsspielen mit 20 EUR pro Spieltag honoriert.
Fahrtkosten werden wie unter Fahrtkosten beschrieben zusätzlich abgerechnet.

Jugendsprecher

Die jugendlichen Spieler und Kinder werden durch den Jugendsprecher bzw. in zweiter Rangfolge durch den stellvertretenden Jugendsprecher vertreten. Die Wahlen des Jugendsprechers und des Stellvertreters erfolgen mit einfacher Mehrheit. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Tischtennisabteilung, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlen finden grundsätzlich jährlich statt.

Ausrichtung von Andro-Cups

Die Ausrichtung von WTTV-Andro-Cups ist eine Ergänzung zum Meisterschaftsbetrieb für Einzelkonkurrenzen. Nach entsprechenden Regularien dürfen einzelne Vereine diese durchführen. Da wir als Verein seit 2020 diese Konkurrenz regelmäßig ausrichten, bedarf es einer finanziellen Regelung.

Sofern Hallenkapazitäten zur Verfügung stehen, können Andro-Cups ausgerichtet werden. In der Priorisierung reiht sich diese Turnierform hinter der Meisterschaft, Rangliste und Training an letzter Stelle ein. Vereinsmitglieder, die Andro-Cups ausrichten, sollen an der Einnahme von Startgeldern zu 70 Prozent partizipieren. Für die eigene Teilnahme des ausrichtenden Vereinsmitglieds ist keine Teilnahmegebühr zu entrichten.

Verfahren

Alle eingenommenen Startgelder sind nach Ausrichtung auf das Konto der TT-Abteilung einzuzahlen. Nach Zahlungseingang werden 70 Prozent der Teilnahmegebühren dem ausrichtenden Vereinsmitglied als Aufwandsentschädigung rückvergütet. Die anderen 30 Prozent verbleiben für Materialaufwand und Verschleiß von Materialien in der TT-Abteilung.

Benutzungsordnung von Sportstätten

Es ist jederzeit sicherzustellen, dass die Ordnung zur Benutzung der von uns genutzten Sportstätten sichergestellt ist.